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Landershofen-Nord, Eichstätt

Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für ein neues Wohngebiet mit 38 Bauparzellen für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften in Eichstätt-Landershofen

Landershofen-Nord, Eichstätt
2013 bis 2014 | 33.470m²
Bauherr: Große Kreisstadt Eichstätt
Planungspartner: Goldbrunner Ingenieure GmbH
Leistung: Bebauungsplan Lph. 1-3 und Grünordnungsplan Lph. 1-4

Um Familien die Ansiedlung in Eichstätt zu ermöglichen und damit auch den Fortbestand der öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten zu gewährleisten, soll geeignetes Wohnbauland vor allem für junge Familien bereitgestellt werden.
Daher ist vorgesehen, am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Landershofen eine bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche als Allgemeines Wohngebiet in offener Bauweise für Einfamilien- und Doppelhäuser mit 500 bis 700qm großen Bauparzellen auszuweisen.
Eine Ost-West-orientierte Haupterschließungsachse erschließt das Planungsgebiet. Durch ihre höhenlinienparallele Lage liegt die Straße durchgehend auf dem gleichen Niveau, Steigungen sind innerhalb der Bebauung nicht notwendig. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum werden somit sehr gut erfüllt. Alle Baugrundstücke werden direkt von der Straße erschlossen. Die Verkehrsfläche soll als gemeinsam genutzter Verkehrsraum ausgebildet werden. Im Zentrum weitet sich das Straßenprofil zu einem Anger auf.
Die Gebäude sind als Einzel- und Doppelhäuser beiderseits parallel zur Straße ausgerichtet. Die südlich der Straße liegenden Gebäude bilden durch eine einheitliche Flucht eine klare Raumkante zur Straße. Die nach vorne versetzten Garagen lassen jeweils räumlich wahrnehmbare Eingangs- und Vorgartenbereiche entstehen. Die (Wohn-)Gärten sind nach Süden orientiert.
Die nördliche Gebäudezeile wird von der Straße zurückgesetzt, um eine Südlage der Wohngärten zu sichern. Hier bilden die an der Straße liegenden Garagen, die immer im Südosten des jeweiligen Grundstücks situiert sind, eine rhythmische Raumkante. Die nördliche Gebäudezeile wird durch zwei Zäsuren in zwei Teilabschnitte gegliedert, um eine größere Durchlässigkeit zur freien Landschaft herzustellen, und den Ortsrand aus Sicht des Landschaftsbildes aufzulockern.
Um der Hanglage Rechnung zu tragen, liegt das EG-Niveau der nördlichen Gebäude ca. 1,5m höher als das Straßenniveau, bei der südlichen Gebäudezeile liegt das EG-Niveau um 1,5m gegenüber der Straße absenkt.
Das Erscheinungsbild der Siedlung wird stark von den privaten Gärten geprägt. Entlang der Straße definieren die angrenzenden Gärten und Vorgärten das grüne Erscheinungsbild. Durch die zeilenartige Bebauungsstruktur bilden die Gärten ihrerseits einen längsgestreckten, zusammenhängenden Grünraum in Ost-West-Richtung.
Eine Baumreihe entlang der Erschließungsstraße sorgt für zusätzliches Grün und Schatten. Öffentliche Grünflächen nach Norden dienen der Ortsrandeingrünung mit Funktion als Ausgleichsfläche und ggf. als Retentionsfläche für Hangwasser. Nach Osten bilden breitere Grünflächen einen Pufferbereich zu den Schutzgebieten und zum Wald und lassen auch dem Panoramawanderweg genügend Raum. Die öffentlichen Grünflächen erfüllen eine wichtige Funktion für den Naturschutz.

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